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Ehemaliges Verwaltungsgebäude (Polizeistation)

Hotel, D-34497 Korbach, Hagenstraße 5

Objektdaten

Gesamtfläche m²1.299,00 Grundstück m²2.503,00
Baujahr1900 Garage19
Stellplätze11 Online-Nr.10126541
Objekt-Nr.3-900000345  

Kurzexposé

Das Objekt liegt zentral in der Altstadt von Korbach, in einer mittelgroßen Stadt mit ca. 23.440 Einwohnern im Bundesland Hessen, im Waldeck-Frankenberg Kreis.

Die A 44 wird über die L 252 in 30 km erreicht (Anschlussstelle Diemelstadt). Ein Anschluss an den ÖPNV ist gegeben. Der Bahnhof von Korbach ist in ca. 700 m zu erreichen.

Die Liegenschaft liegt nordwestlich in der Altstadt von Korbach mit gemischter Nutzung (Amtsgericht, Bank, Restaurant, Wohnen usw.) in unmittelbarer Umgebung. In fußläufiger Entfernung sind alle Geschäfte des täglichen Bedarfs ansässig.

Das rechteckig geschnittene Grundstück umfasst eine Grundstücksgröße von ca. 2.503 m² und ist voll erschlossen.

Die Liegenschaft ist mit einem dreigeschossigen, ehemaligen Verwaltungsgebäude und einem Garagengebäude bebaut. Das Hauptgebäude mit Fachwerkanteilen wurde ca. im Jahr 1900 bis 1920 erbaut und weist eine Gesamtfläche von ca. 648 m² auf. Es steht seit Anfang 2023 leer und wurde zuletzt als Polizeistation genutzt. Das Hauptgebäude ist voll unterkellert und mit einer Gaszentralheizung ausgestattet. Im Werkstatt- und Garagengebäude befinden sich 5 Stellplätze im hohen Hallenteil und 2 Stellplätze im niedrigen Teil. Das Baujahr des Nebengebäudes ist ca. 1980 und hat eine Gesamtnutzfläche von ca. 368 m². Die Reihengarage mit 10 Stellplätzen weist eine Nutzfläche von ca. 193 m² aus. Auf dem Grundstück befinden sich weitere 11 Außenstellplätze.

Die Liegenschaft gilt gemäß § 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz als Einzelkulturdenkmal und ist in der Liste des Denkmalschutzes des Landes Hessen aufgenommen. Alle Maßnahmen an und in dem Gebäude sind frühzeitig mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen und dieser zur Genehmigung vorzulegen.

Ein rechtsgültiger Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Demnach richten sich genehmigungspflichtige Bauvorhaben nach § 34 BauGB. Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan weist für das Grundstück Sondergebiet Hotel aus. Es besteht für diesen Bebauungsplan einen Satzungsbeschluss, jedoch keine Rechtskraft.

Die Veräußerung erfolgt gegen Gebot. Das Land Hessen behält sich jedoch die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird.


Preis: Die Veräußerung erfolgt gegen schriftliches Gebot.
Objekt-Nr.: 3-900000345 · Online-Nr.: 10126541 · Flächen- und Maßangaben sind ca.-Werte.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

Anbieter / Ansprechpartner

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen

Michaela Schaible

0611 89051-473

0611 89051-111

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